Förderverein Internationales Kurt-Masur-Institut e.V.

Kurt Masur im Gewandhaus (2007)
Kurt Masur im Gewandhaus (2007) © Kurt-Masur-Archiv

Der Förderverein Internationales Kurt-Masur-Institut e.V., gegründet am 19. Dezember 2019, dem vierten Todestag des Maestros, soll Maßnahmen und Aktivitäten der Einrichtung unterstützen und sowohl in Leipzig als auch national sowie international eine Plattform für Freunde und Förderer bieten. Gemeinsames Ziel ist es, das Vermächtnis des Dirigenten und Weltbürgers Kurt Masur für Wegbegleiter und künftige Generationen lebendig zu erhalten. Das Credo von Kurt Masur: „Man muss an die Kraft der Musik glauben und sie fühlen lernen. Sie vermag das Gute im Menschen zu erwecken und zu stärken.“ leitet das Kurt-Masur-Institutes und seinen Förderverein in ihren Aktivitäten leiten. Zentrales Momentum dabei ist, die humanistische, musikalische sowie gesellschaftliche Haltung und Gesinnung Kurt Masurs zu thematisieren und in Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesellschaft weiterzutragen.

© Chris Lee
Durch die Kraft der Musik

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  • Schirmherrin Tomoko Masur

    © Christian Kern

    Für Tomoko Masur ist der 19. Dezember 2019 nicht nur mit dem vierten Todestag Kurt Masurs verbunden, sondern auch mit der Gründung eines Fördervereins für das Institut: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem jetzt neu gegründeten Freundeskreis für Masur-Institut noch mehr Unterstützung bekommen als bisher. Dass die Stadt Leipzig unsere Arbeit unterstützt, ist großartig und bleibt auch für die Zukunft unersetzlich – aber es war immer mein Wunsch, dass wir eine Möglichkeit finden, den möglichen Förderern unserer Arbeit eine gute Heimat für ihr Engagement zu geben.“

    Tomoko Masur hat sich in besonderer Weise um das künstlerische und gesellschaftliche Leben international verdient gemacht. Sie hat sich gemeinsam mit ihrem Ehemann Kurt Masur für die Gründung der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung zur Rettung des Mendelssohn-Hauses in Leipzig eingesetzt und engagiert sich dort bis heute in herausragender Weise. Sie organisiert weltweit Charity-Konzerte und Symposien zu Felix Mendelssohn Bartholdy – und gründete zu diesem Zweck auch Mendelssohn-Gesellschaften in New York und Tokio. Seit mehr als 20 Jahren ist sie darüber hinaus als musikalische Botschafterin mit ihrem eigenen Ensemble unterwegs und leistet auch damit einen wertvollen Beitrag für den interkulturellen Dialog. Für ihre Verdienste als international aktive Botschafterin der Musikstadt Leipzig und als maßgebliche Unterstützerin und Mitbegründerin des Internationales Kurt-Masur-Institutes wurde Tomoko Masur im Oktober 2019 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

     

     

     

  • Geförderte Projekte

    Herbst ´89 - Auf den Straßen von Leipzig (2023)

    Am 9. Oktober 1989 gingen in Leipzig 70.000 Menschen auf die Straße, um gegen das DDR-Regime zu protestieren. Dem Demonstrationszug stand ein hochgerüsteter Sicherheitsapparat entgegen. Als die Lage zu eskalieren drohte, verfasste Kurt Masur gemeinsam mit dem Kabarettisten Bernd-Lutz Lange und vier weiteren Leipziger Persönlichkeiten einen Aufruf zur Gewaltlosigkeit. 

    In der Sonderausstellung "Herbst 89 – Auf den Straßen von Leipzig“ können Sie den 9. Oktober 1989  interaktiv miterleben: In einer vom Deutschen Historischen Museum (DHM) entwickelten digitalen Graphic Novel können Sie sich in die Rollen sieben unterschiedlicher Akteure wie Kurt Masur oder Egon Krenz begeben und folgenschwere Entscheidungen treffen. So beeinflussen Sie  den Verlauf und das Ende dieses Schicksalstages der deutschen Geschichte - im Guten oder im Schlechten. 

    Eine Kooperation zwischen der Stiftung Deutsches Historisches Museum, Berlin, und dem Mendelssohn-Haus Leipzig

    Das Kurt-Masur-Musical - Der Klang der Freiheit (2022)

    Kooperation des Internationalen Kurt-Masur-Institutes mit der Kurt-Masur-Schule und dem der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“

    Die Kurt-Masur-Schule erarbeitete in Kooperation mit dem Internationalen Kurt-Masur Institut (IKMI) und dem Institut für Musikpädagogik der Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« ein Singspiel über die Jugendzeit Kurt Masurs. Das Konzept für das Stück in fünf Aufzügen stammt aus der Zusammenarbeit zwischen dem Institut und Prof. Frank Peter (HMT Leipzig).  Studierende der HMT Leipzig begleiten das Projekt pädagogisch, die Lehrer der Schule unterstützend, und aktiv musikalisch auf der Bühne. Bildmaterial von den Originalschauplätzen aus der Masur-Biographik und inhaltliche Informationen werden vom IKMI bereitgestellt. Tomoko Masur, der das Projekt besonders am Herzen liegt, brachte sich aktiv in die Erstellung der Synopsis und des Librettos ein.

    Thematisch steht der Lebenslauf Masurs bis zu seinem ersten Engagement am Theater Halle/Saale im Fokus. Es ist ein Wechsel von Sprech- und Singstimme vorgesehen, wobei auch bereits bekannte Musikstücke, wie von Masur sehr geliebte Volkslieder einbezogen werden. Es entstehen neue Arrangements und Sätze, die eigens für den Anlass des Singspiels von der HMT erarbeitet wurden. Für Kurt Masur war das gemeinsame Singen von Volksliedern ein besonderes persönliches Anliegen. Die Schüler können zum einen Auftrittserfahrung sammeln und öffentliche Wahrnehmung erfahren und sich zum anderen auf eine kindgerechte Weise mit dem Namensgeber ihrer Schule beschäftigen. Des Weiteren lernen sie spielerisch den Umgang mit Musikinstrumenten, dabei liegt der Schwerpunkt auf Rhythmus und die Dynamik der Instrumente.

    Kurt Masur in Israel - Musik überwindet Grenzen (2021)

    In Kooperation mit der Jüdischen Woche Leipzig wurden die Ergebnisse der Recherchen am 2. Juli 2021 in der Alten Börse Leipzig in einem Vortrag durch Friedhelm Eberle mit musikalischer Umrahmung durch Ruth Ingeborg Ohlmann (Sopran), begleitet von Karl-Heinz Müller (Klavier) mit Musik von Adolph Kurt Böhm (geehrt in Yad Vashem als Gerechter unter den Völkern), vorgestellt. Die ursprüngliche Planung sah vor, dass Yael Ben-Moshe die Ergebnisse persönlich dem interessierten Publikum vorstellt. Durch die Corona-Bestimmungen in Israel und Deutschland war dies jedoch nicht möglich. Des Weiteren konnte an der Veranstaltung durch die Bestimmungen nur eine kleine Zahl an Zuschauern teilnehmen. Der Vortrag kann auf Youtube abgerufen werden!

  • Mitglied werden oder spenden!

    Die zahlreichen und ehrgeizigen Vorhaben des Internationalen Kurt-Masur-Institutes sind ohne die verlässliche, aufgeschlossene und zielstrebige Partner nicht denkbar. Lassen auch Sie sich inspirieren vom Wesen und Wirken Kurt Masurs. Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft.

    Anmeldeformular

    Kontakt: verein@masur-institut.de

    Mitgliedsbeiträge:
    Einzelmitgliedschaft: 60€
    Rentner: 45€
    ermäßigte Mitgliedschaft (Personen bis 27 Jahre): 35€
    Familienmitgliedschaft: 90€
    Firmenmitgliedschaft: 250€

    Ihr Engagement durch eine Spende hilft dem Förderverein das Erbe Kurt Masurs lebendig zu bewahren und neue Impulse zu setzen, musikalische Vielfalt zu bieten und Projekte umzusetzen.

    Sparkasse Leipzig - Förderverein Internationales Kurt-Masur-Institut e.V.
    IBAN:
    DE52 8605 5592 1090 2428 98
    BIC: WELADE8LXXX

  • Satzung

    Satzung

    § 1 Name, Sitz, Rechtsform

    (1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Internationales Kurt-Masur-Institut e.V.“

    (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig und ist in das Vereinsregister einzutragen.

    § 2 Zweck des Vereins

    (1) Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für das Internationale Kurt-Masur-Institut - Institut in der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung Leipzig- zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Volksbildung im Sinn einer von Humanismus geprägten Zivilgesellschaft.

    (2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weiterleitung von Mitteln an das Internationale Kurt-Masur-Institut - Institut in der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung Leipzig - zwecks Verwendung für die im Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke.

    § 3 Gemeinnützigkeit

    (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    (2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Vereinsämter sind ehrenamtlich auszuüben.

    (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 4 Mitgliedschaft

    (1) Mitglied des Vereins können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.

    (2) Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet. Im Falle der Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Bewerber um die Mitgliedschaft die Mitgliederversammlung des Vereins anrufen, die dann endgültig über die Aufnahme entscheidet.

    (3) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder in den Verein aufnehmen oder ordentliche Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.

    § 5 Erlöschen der Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Erlöschen der Rechtspersönlichkeit, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

    (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende einzuhalten ist.

    (3) Ein Mitglied kann durch den Vorstand, der hierüber Beschluss zu fassen hat, aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied

    einen Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung mit einer Fristsetzung von mindestens vier Wochen nicht bezahlt hat;

    den Verein geschädigt oder sonst gegen seine Interessen schwerwiegend verstoßen hat; in seiner Person einen sonstigen wichtigen Grund verwirklicht.

    Vor Beschlussfassung über die Ausschließung ist dem auszuschließenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist schriftlich zu fassen und zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen die Ausschließung kann das auszuschließende Mitglied die nächste anstehende Mitgliederversammlung anrufen, die über den endgültigen Ausschluss entscheidet. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen in diesem Fall die Mitgliedschaftsrechte des auszuschließenden Mitglieds.

    § 6 Beiträge

    (1) Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Höhe der Selbsteinschätzung eines jeden Mitgliedes überlassen bleibt, der jedoch nicht unter dem von der Mitgliederversammlung festzulegenden Mindestbeitrag liegen darf.

    (2) Für das Jahr des Vereinsbeitritts ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Festsetzung der Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrages obliegt dem Vorstand. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen bestimmen, dass der Beitrag in anderer Form als durch Geldzahlung erbracht wird oder Beitragsleistungen stunden, bzw. Beitragssätze reduzieren und Mitglieder von der Zahlung von Jahresbeiträgen befreien.

    § 7 Organe des Vereins

    Organe des Vereins sind der Vorstand, der Projektbeirat und die Mitgliederversammlung.

    § 8 Vorstand

    (1) Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und ggfls. einem weiteren Mitglied des Vorstands. Ein vom Internationalen Kurt-Masur-Institut benannter Vertreter ist berechtigt, mit beratender Stimme an Vorstandssitzungen teilzunehmen. Der Vorstand kann im Einzelfall dessen Teilnahme an Vorstandssitzungen ausschließen, hat aber über gefasste Beschlüsse zu berichten.

    (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende von seinem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen soll, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

    (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann das verbleibende Vorstandsmitglied ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen benennen.

    (4) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat dabei vor allem folgende Aufgaben:

    Vorbereitung und Durchführung von Fördermaßnahmen für das internationale Kurt-Masur-Institut;

    Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;

    Einberufung der Mitgliederversammlung;

    Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;

    Unterrichtung der Mitglieder über die Vereinsangelegenheiten, insbesondere durch Erstellung eines Jahresberichtes.

    (5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, schriftlich, fernmündlich, oder per E-Mail einzuberufen sind. Eine Mitteilung der Tagesordnung ist nicht erforderlich. Eine Einberufungsfrist von einer Woche ist einzuhalten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären. Über die Beschlüsse des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das durch den Sitzungsleiter zu unterschreiben ist.

    (6) Der Vorstand kann zur Erfüllung der Satzungsziele und zur Erfüllung besonderer Aufgaben sowie zur Beratung Beiräte berufen. Als ständiger Beirat wird ein Projektbeirat eingerichtet, der sowohl beratende Funktion hat, als auch zur Planung und Durchführung einzelner Maßnahmen einbezogen werden kann. Der Vorstand benennt die Mitglieder des Beirats und kann den Beiräten eine Geschäftsordnung geben.

    § 9 Mitgliederversammlung

    (1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied des Vereins bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen.

    (2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

    Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands;

    Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer;

    Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer;

    Festsetzung der Höhe der Jahresbeiträge, insbesondere des Mindestbeitrages;

    Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages sowie die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss durch den Vorstand;

    Ernennung von Ehrenmitgliedern;

    Beschlussfassung über grundlegende Entscheidungen für die Förderpolitik des Vereines.

    (3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einberufung folgenden Tag. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe einen schriftlichen Antrag beim Vorstand stellt.

    (4) Längstens bis eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied beim Vorstand schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung um weitere Angelegenheiten, nicht jedoch Satzungsänderungen, beantragen. Die Tagesordnung ist zu Beginn der Mitgliederversammlung durch den Versammlungsleiter entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

    (5) Jede ordnungsgemäß geladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit durch Gesetz oder diese Satzung keine abweichenden Mehrheiten vorgeschrieben sind. Enthaltungen werden als nicht erschienene Stimmen gewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Wahlen ist schriftlich und geheim abzustimmen, soweit nicht die Mitgliederversammlung eine andere Art der Abstimmung beschließt.

    (6) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu errichten, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

    § 10 Geschäftsjahr, Rechnungsprüfer

    (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    (2) Die Kasse des Vereins wird jedes Jahr durch einen oder mehrere von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer prüfen, ob die Verwendung der Vereinsmittel den Haushaltsansätzen entsprach und die Buchführung des Vereins ordnungsgemäß erfolgte. Hierüber haben die Kassenprüfer der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

    § 11 Satzungsänderungen, Vermögensanfall bei Auflösung

    (1) Eine geplante Änderung der Satzung muss als Tagesordnungspunkt in der Einladung der Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden. Über die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

    (2) Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt unter Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.

    (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Internationale Kurt-Masur-Institut - Institut in der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung Leipzig-, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

    Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 19. Dezember 2019 errichtet.

    Die Satzung wurde in den Mitgliederversammlungen vom 26. März 2020 und 7. November 2020 ergänzt und geändert.

  • Gremien

    Vorstände:

    Prof. Michael Kaufmann

    Michael Riethmüller

    Kassenprüferin:

    Heide Zeller-Jungnitz

    Künstlerische Beirat:

    Manfred Brennfleck

    Dr. Gerald Diesener

    Carolin Masur

    Matthias Wießner